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Fahrzeugklasse T

Fahrzeugklasse T
  • Zugmaschinen für Land-/ forstwirtschaftliche Zwecke, bbH max. 60km/h, für Fahrer unter 18 Jahren, gilt: bbH max. 40 km/h, mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, für land-/ forstwirtschaftliche Zwecke. bbH max. 40 km/h, mit Anhänger