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Fahrzeugklasse L

Fahrzeugklasse L
  • Zugmaschinen für Land-/ forstwirtschaftliche Zwecke, bbH max. 40km/h, mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger